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Unsere Netzwerkangebote unterstützen Personalmanager und Führungskräfte Erfahrungen und Wissen sowohl schnell und informell, als auch vertrauensvoll und persönlich auszutauschen.

meHRwert Netzwerk live

In unserer kostenfreien Abendreihe „meHRwert Netzwerk live“ greifen wir gemeinsam mit Rechtsanwälten der Wirtschaftskanzlei PJM Partner aktuelle, für die Personalpraxis relevante Themen und Fragestellungen auf. Ziel ist es, einen begrenzten Teilnehmerkreis über aktuelle Gesetze, Gesetzesvorhaben und deren Auswirkungen für die Unternehmen zu informieren und zu sensibilisieren.

Gleichzeitig erhalten Sie in dem jeweiligen Zusammenhang Anregungen zu bewährten und neuen Ansätzen sowie Instrumenten professioneller Personalarbeit und erfolgreichen Vorgehensweisen in der Praxis. Im Austausch mit Referenten und KollegInnen bringen Sie Ihr Know-how auf den neuesten Stand und erhalten Impulse, um sich und Ihr Unternehmen vor vermeidbaren Risiken und Kosten zu schützen.


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11. Abendveranstaltung | 25. September 2019 – kostenfrei

Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM)

Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung • Sicherung der Vorteile und Chancen • Implementierung des bEM • Legen der Bausteine einer krankheitsbedingten Kündigung

Obwohl das bEM bereits seit dem 01.05.2004 gesetzlich geregelt ist, wurde die entsprechende Norm im SGB IX lange Zeit unterschätzt und vernachlässigt.

Für den Fall, dass Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen krank sind, ist im Gesetz das Verfahren des bEM vorgesehen. Dieses birgt nicht nur für den Mitarbeiter, sondern insbesondere auch für Ihr Unternehmen Vorteile und Chancen.

Die Konturierungen des bEM durch die Rechtsprechung haben dazu geführt, dass das bEM zum Teil bereits als das „Ende der krankheitsbedingten Kündigung“ beklagt wird. Das bEM spielt im Unternehmensalltag jedoch nicht nur als Baustein einer krankheitsbedingten Kündigung, sondern insbesondere auch im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements eine zunehmende Rolle.

Wir möchten Ihnen im Rahmen unserer Abendveranstaltung die Voraussetzungen des bEM darstellen und Tipps und Anregungen geben, wie Sie für Ihr Unternehmen das Verfahren sinnvoll nutzen. Abgerundet wird die Veranstaltung durch einen Praxisbericht von Herrn Nobiling, Geschäftsführer des Jobcenter Steinburg, zur Umsetzung des bEM.

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10. Abendveranstaltung | 12. Juni 2019 – kostenfrei

Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM)

Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung • Sicherung der Vorteile und Chancen • Implementierung des bEM • Legen der Bausteine einer krankheitsbedingten Kündigung

Obwohl das bEM bereits seit dem 01.05.2004 gesetzlich geregelt ist, wurde die entsprechende Norm im SGB IX lange Zeit unterschätzt und vernachlässigt.

Für den Fall, dass Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen krank sind, ist im Gesetz das Verfahren des bEM vorgesehen. Dieses birgt nicht nur für den Mitarbeiter, sondern insbesondere auch für Ihr Unternehmen Vorteile und Chancen.

Die Konturierungen des bEM durch die Rechtsprechung haben dazu geführt, dass das bEM zum Teil bereits als das „Ende der krankheitsbedingten Kündigung“ beklagt wird. Das bEM spielt im Unternehmensalltag jedoch nicht nur als Baustein einer krankheitsbedingten Kündigung, sondern insbesondere auch im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements eine zunehmende Rolle.

Wir möchten Ihnen im Rahmen unserer Abendveranstaltung die Voraussetzungen des bEM darstellen und Tipps und Anregungen geben, wie Sie für Ihr Unternehmen das Verfahren sinnvoll nutzen. Abgerundet wird die Veranstaltung durch einen Praxisbericht von Herrn Nobiling, Geschäftsführer des Jobcenter Steinburg, zur Umsetzung des bEM.

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9. Abendveranstaltung | 4. April 2019 – kostenfrei

Neues und Neuestes aus der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Gesetzgebung

Befristete Arbeitszeitverringerung • Arbeit auf Abruf • Hinweispflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Befristung des Urlaubsanspruchs • Anforderungen an Ausschlussfristen

Im Rahmen dieser Veranstaltung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuigkeiten in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Insbesondere möchten wir Ihnen die zum 01.01.2019 in Kraft getretene Regelung des § 9a TzBfG vorstellen, mit welcher die sog. „Teilzeitfalle“ durch die Möglichkeit einer befristeten Arbeitszeitverringerung („Brückenteilzeit“) beseitigt werden soll. Wir werden Ihnen die Anspruchsvoraussetzungen und Möglichkeiten der Ablehnung einer Brückenteilzeit sowie die im Zuge der Reform des Teilzeitrechts in Kraft getretenen Änderungen bei der Arbeit auf Abruf darstellen.

Sie erhalten außerdem Anregungen wie eine rechtssichere Gestaltung von Ausschlussfristen in Ihren Arbeitsverträgen möglich ist.

Ausgewählte aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, welche für Ihre täglich Personalarbeit von Belang sind, runden den Abend ab – so beispielsweise zum Verfall von Urlaubsansprüchen und der sachgrundlosen Befristung.

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8. Abendveranstaltung | 29. August 2018 – kostenfrei

Krankheitsbedingte Fehlzeiten und professionelle Rückkehrgespräche als Herausforderung für das Personalmanagement

Krankheitsbedingte Kündigung, BEM, Rückkehrgespräche

Laut dem TK-Gesundheitsreport 2018 haben Beschäftigte in Deutschland im Jahr 2017 im Schnitt 14,6 Tage an ihrem Arbeitsplatz krankschreibungsbedingt gefehlt. Der krankheitsbedingte Ausfall von Mitarbeitern stellt in der betrieblichen Praxis einen erheblichen Kostenfaktor dar.

Wir möchten Ihnen im Rahmen unserer Abendveranstaltung aufzeigen, welche Möglichkeiten für Sie als Arbeitgeber bestehen, auf Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter zu reagieren und die Gründe hierfür zu hinterfragen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung dar und geben Ihnen Hinweise für deren Vorbereitung. Dies insbesondere auch unter Berücksichtigung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Unabhängig von den rechtlichen Aspekten, ist es oft nicht leicht, das erste Gespräch zu führen, wenn Mitarbeiter nach langer Krankheit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Deshalb legen wir im zweiten Teil unserer Veranstaltung einen Schwerpunkt auf „Professionelle Rückkehrgespräche“. Sie erhalten Tipps und Anregungen, um Rückkehrgespräche zielorientiert und souverän zu meistern.

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6. /7. Abendveranstaltung | 10./17. April 2018 – kostenfrei

Datenschutz in Ihrem Unternehmen – verschärfte Anforderungen unter der neuen DSGVO

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Vor dem Hintergrund, dass die Anforderungen des Datenschutzes mit der DSGVO und dem neuen BDSG deutlich steigen, werden Sie Ihre Datenschutzprozesse bis zum 25. Mai 2018 an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Bei Verstößen gelten künftig verschärfte Sanktionen und es drohen erhebliche Bußgelder.

Wir geben Ihnen einen Überblick und praktische Hinweise zum betrieblichen Datenschutz und der neuen DSGVO. Dabei möchten wir Ihnen Werkzeuge an die Hand gegeben, um die Anforderungen der DSGVO praxisnah umzusetzen und Ihnen auch noch eine „last minute“ Implementierung zu ermöglichen.

Unsere Veranstaltung wird abgerundet mit einem Blick auf eine Problematik des Arbeitnehmerdatenschutzes, nämlich die geschäftliche und private Nutzung von Email und Internet am Arbeitsplatz und den bestehenden Überwachungsmöglichkeiten des Arbeitgebers.

Referenten dieser Veranstaltung werden Herr Michael Heng, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) sowie Herr Martin Möbius und Patrick Weinrich, beides Fachanwälte für Arbeitsrecht, sein.

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5. Abendveranstaltung | 29.11.2017 – kostenfrei

Verhaltensbedingte Kündigung

Arbeitszeitbetrug, Diebstahl, Beleidigung, Sexuelle Belästigung, Konkurrenztätigkeit, Vortäuschen einer Krankheit ….
Die Gründe, welche den Arbeitgeber zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung berechtigen können, sind so vielfältig, wie das Arbeitsleben selbst. Wir möchten Ihnen gerne anhand von konkreten Praxis-Beispielen die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung aufzeigen. Dabei werden wir Sie mit den unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen, wie dem Ausspruch einer Abmahnung, einer ordentlichen Kündigung, einer fristlosen Kündigung oder auch einer Verdachtskündigung vertraut machen.

Besonderes Augenmerk soll in dieser Veranstaltung auf strategische Aspekte, insbesondere im Rahmen der Aufklärungs- und Vorbereitungsphase gelegt werden. Unsere Praxis zeigt, dass eine vollständige und zeitnahe Sachverhaltsaufklärung sowie eine konsequente Ahndung etwaiger Pflichtverstöße eine unabdingbare Voraussetzung für eine optimale Zielerreichung sind.

Losgelöst von rein arbeitsrechtlichen Maßnahmen erhalten Sie Impulse, um schwierige Mitarbeitergespräche professionell zu führen. Sie erfahren, wie Sie mit einer gut vorbereiteten Struktur und ausgewählten Kommunikationstechniken auch herausfordernde Gesprächssituationen souverän meistern.

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4. Abendveranstaltung | 27.09.2017 – kostenfrei

Erfolgreiche und zielführende Verhandlungen mit dem Betriebsrat
Verhandlungssituationen strategisch gestalten

Für die Umsetzung Ihrer Ziele brauchen Sie häufig Vereinbarungen mit dem Betriebsrat. Dabei bringen Sie Zeit, Energie und finanziellen Aufwand ein, was zu einer optimalen Realisierung Ihrer angestrebten Ziele und zur Vermeidung von Folgekosten führen sollte.

Unser Referent Herr Baeck wird Sie über strategische Ansätze und die Verhandlungsführung gegenüber Ihrem Betriebsrat, insbesondere unter dem Blickwinkel von Taktik, Kommunikation und der psychologischen Aspekte vertraut machen. Die richtige Verhandlungsvorbereitung bildet das Fundament für eine erfolgreiche Umsetzung Ihrer Ziele.

Reiner Baeck verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen im operativen und strategischen Human Resources Management. In leitenden Positionen in der Automobilindustrie hat Herr Baeck erfolgreich diverse Großprojekte entwickelt und umgesetzt und dabei zahlreiche kritische Verhandlungssituation erfolgreich bewältigt.

Begleitend zu dem Vortrag von Herrn Baeck werden Ihnen die Fachanwälte für Arbeitsrecht Martin Möbius sowie Patrick Weinrich einen kurzen Überblick über die Systematik und Reichweite der Mitbestimmungsrechte des Betriebsverfassungsrechts geben.

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3. Abendveranstaltung | 20.06.2017 – kostenfrei

Professioneller und rechtssicherer Umgang mit „Low-Performern“

Die Auseinandersetzung mit Schlecht- oder Minderleistern, den sog. „Low-Performern“, kostet nicht nur viel Zeit und Energie, sondern kann den Unternehmenserfolg auf Dauer empfindlich beeinträchtigen.

In der betrieblichen Praxis gilt es, leistungsschwache Mitarbeiter zunächst einmal zu identifizieren und angemessene Lösungswege zur Überwindung der Leistungsschwäche zu finden. Bereits in dieser Phase sollten die arbeitsrechtlichen Aspekte stets im Blick behalten werden, um im Falle des Scheiterns eine rechtssichere Trennung herbeizuführen.

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2. Abendveranstaltung | 25.04.2017 – kostenfrei

Arbeiten 4.0 – Auswirkungen einer digitalen Arbeitswelt auf arbeitsrechtliche Fragestellungen und die Personalarbeit

Der an die aktuellen Diskussionen über die vierte industrielle Revolution anknüpfende Begriff „Arbeiten 4.0“ ist in aller Munde.

Fest steht, dass sich die Arbeitswelt zunehmend vernetzter und digitaler gestaltet. Dies geht einher mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Schaffung von mobilen Arbeitsorten. Die Veranstaltung wird nicht nur die arbeitsrechtlichen Herausforderungen, die die digitale Arbeitswelt mit sich bringt, sondern auch die Anforderungen an Führung und HR im Sinne einer „Personalarbeit 4.0“ aufzeigen.

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1. Abendveranstaltung | 22.02.2017 – kostenfrei

Die gezeigten Präsentationen können Sie unter „Weitere Infos“ downloaden

Ausgewählte Neuerungen im Arbeitsrecht 2017

Im Überblick stellen wir Ihnen aktuelle Gesetzesvorhaben- und -änderungen vor. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den wesentlichen Auswirkungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die zum 01.04.17 in Kraft treten werden.

Auch in dem von den Regierungsparteien am 11.01.17 verabschiedeten Entgelttransparenzgesetz spielt die Gleichstellung eine Rolle. Neben den rechtlichen Eckpunkten und deren Bedeutung für die betriebliche Praxis wird Ihnen das Prüfverfahren „eg-check“ erläutert. Dies ermöglicht Unternehmen, Transparenz über eventuelle Entgeltungleichheiten zu gewinnen.