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6. Abendveranstaltung

Datenschutz in Ihrem Unternehmen

Verschärfte Anforderungen unter der neuen DSGVO

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Nutzen

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Vor dem Hintergrund, dass die Anforderungen des Datenschutzes mit der DSGVO und dem neuen BDSG deutlich steigen, werden Sie Ihre Datenschutzprozesse bis zum 25. Mai 2018 an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Bei Verstößen gelten künftig verschärfte Sanktionen und es drohen erhebliche Bußgelder.

Wir geben Ihnen einen Überblick und praktische Hinweise zum betrieblichen Datenschutz und der neuen DSGVO. Dabei möchten wir Ihnen Werkzeuge an die Hand gegeben, um die Anforderungen der DSGVO praxisnah umzusetzen und Ihnen auch noch eine „last minute“ Implementierung zu ermöglichen.

Unsere Veranstaltung wird abgerundet mit einem Blick auf eine Problematik des Arbeitnehmerdatenschutzes, nämlich die geschäftliche und private Nutzung von Email und Internet am Arbeitsplatz und den bestehenden Überwachungsmöglichkeiten des Arbeitgebers.

Referenten dieser Veranstaltung werden Herr Michael Heng, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) sowie Herr Martin Möbius und Patrick Weinrich, beides Fachanwälte für Arbeitsrecht, sein.

Inhalte

Überblick zur DSGVO und zum BDSG

  • Anwendbares Recht, Überblick über die gesetzlichen Regelungen
  • Was ändert sich, was bleibt gleich?
  • Grundlagen Datenschutz: Begriff der personenbezogenen Daten, sensible Daten
  • Grundsätze des Datenschutzes bei maschineller Datenverarbeitung

Verpflichtungen für Unternehmen

  • Verpflichtung zur Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten
  • Vorteile und Nachteile von internen oder externen Datenschutzbeauftragten
  • Erforderlichkeit und Ablauf eines Datenschutzaudits
  • Verpflichtung zur Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses
  • Cloud-Computing und die Verpflichtung zum Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung
  • Pflicht zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung auf Internetseiten

Folgen von Verstößen

  • Datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Risiken bei Verstößen gegen die Verpflichtungen (Bußgelder, Abmahnungen)

Email und Internetnutzung
am Arbeitsplatz

  • Verbot / Erlaubnis der Privatnutzung
  • Überwachungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Zielgruppe

  • Geschäftsführer
  • Personalverantwortliche und Führungskräfte
  • Verantwortliche für den Datenschutz und die Datensicherheit

Ort & Termin
Hamburg Dienstag, 17.04.2018
Dauer 18.00 bis ca. 19.30 Uhr,
anschließend Netzwerken beim Imbiss
Referenten Michael Heng,
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), Hamburg
Martin Möbius und Patrick Weinrich
Fachanwälte für Arbeitsrecht, PJM Partner, Hamburg
Hinweis Teilnehmerzahl max. 20
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
Kosten Wir laden Sie ein (kostenfrei)
Anmeldung mehrwert@lr-personal-fuehrung.de oder
Tel.: +49 40 – 288 06 280
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