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9. Abendveranstaltung

Neues und Neuestes aus der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Gesetzgebung

Befristete Arbeitszeitverringerung • Arbeit auf Abruf • Hinweispflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Befristung des Urlaubsanspruchs • Anforderungen an Ausschlussfristen

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Nutzen

Im Rahmen dieser Veranstaltung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuigkeiten in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Insbesondere möchten wir Ihnen die zum 01.01.2019 in Kraft getretene Regelung des § 9a TzBfG vorstellen, mit welcher die sog. „Teilzeitfalle“ durch die Möglichkeit einer befristeten Arbeitszeitverringerung („Brückenteilzeit“) beseitigt werden soll. Wir werden Ihnen die Anspruchsvoraussetzungen und Möglichkeiten der Ablehnung einer Brückenteilzeit sowie die im Zuge der Reform des Teilzeitrechts in Kraft getretenen Änderungen bei der Arbeit auf Abruf darstellen.

Sie erhalten außerdem Anregungen wie eine rechtssichere Gestaltung von Ausschlussfristen in Ihren Arbeitsverträgen möglich ist.

Ausgewählte aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, welche für Ihre täglich Personalarbeit von Belang sind, runden den Abend ab – so beispielsweise zum Verfall von Urlaubsansprüchen und der sachgrundlosen Befristung.

Themen

Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit

  • Anspruchsvoraussetzungen der befristeten Arbeitszeitverringerung
  • Änderungen bei der Arbeit auf Abruf

Wirksamkeit von Ausschlussfristen

  • Auswirkungen der Änderung des § 309 Nr. 13 BGB
  • Folgen der Herausnahme des Mindestlohnanspruchs

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

  • Hinweispflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Befristung des Urlaubsanspruchs
  • Anspruch der Erben auf Urlaubsabgeltung
  • Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts zur sachgrundlosen Befristung

Zielgruppe

  • Geschäftsführer
  • Personalverantwortliche und Führungskräfte

Ort & Termin
Hamburg 4. April 2019
Dauer 18.00 bis ca. 19.30 Uhr,
anschließend Netzwerken beim Imbiss
Referenten Martin Möbius und Patrick Weinrich
Fachanwälte für Arbeitsrecht, PJM Partner, Hamburg
Hinweis Teilnehmerzahl max. 20
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
Kosten Wir laden Sie ein (kostenfrei)
Anmeldung riewoldt@lr-personal-fuehrung.de oder
Tel.: +49 40 288 06 280
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