Carsten Stolter
Jahrgang 1972
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2001 hat sich Herr Rechtsanwalt Carsten Stolter auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Seine besonderen theoretischen Kenntnisse und seine langjährige praktischen Erfahrung berechtigen ihn, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zur führen.
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein sowie im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. steht er im ständigen Austausch mit anderen führenden Arbeitsrechtspraktikern und setzt die dort erworbenen Kenntnisse zum Wohle seiner Mandanten ein.
Kontakt:
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Mobil: +49 173 208 89 87
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